VereinSteuerPflicht-Check

Häufige Fragen

Hier beantworten wir allgemeine, belegbare Fragen rund um die Gemeinnützigkeits-Steuererklärung und unser Werkzeug — keine individuelle Steuerauskunft (StBerG). Für euren konkreten Einzelfall sind Steuerberaterinnen, Steuerberater oder euer Finanzamt zuständig. Stand: 12.06.2026.

Steuer-Fakten für gemeinnützige Vereine

Wie oft muss ein gemeinnütziger Verein eine Steuererklärung abgeben?
In der Regel alle drei Jahre. Das ist eine Billigkeitsregelung der Finanzverwaltung — einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht, das Finanzamt kann auch jährlich zur Abgabe auffordern. Abgegeben wird die Erklärung für das letzte Jahr des Drei-Jahres-Zeitraums, mit Unterlagen für alle drei Jahre.
Welche Formulare verlangt das Finanzamt von gemeinnützigen Vereinen?
Den Hauptvordruck KSt 1 und die Anlage Gem — wer keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb über der Besteuerungsgrenze hat, braucht nur diese beiden. Die Abgabe ist elektronisch über ELSTER vorgeschrieben; Papier geht nur auf Antrag in Härtefällen.
Bis wann muss die Vereins-Steuererklärung für 2025 abgegeben werden?
Ohne Steuerberaterin oder Steuerberater bis zum 31. Juli 2026 (§ 149 Abs. 2 AO). Übernimmt eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater die Erklärung, gilt der 1. März 2027. Nennt euer Freistellungsbescheid oder ein Schreiben des Finanzamts ein anderes Jahr, gilt das dort Genannte.
Was ändert sich 2026 für kleine Vereine?
Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt ab dem Steuerjahr 2026 spürbare Erleichterungen: Die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steigt von 45.000 € auf 50.000 €, die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung entfällt bei Einnahmen bis 100.000 €, Übungsleiterpauschale (3.300 €) und Ehrenamtspauschale (960 €) steigen, und E-Sport gilt als Sport. Wichtig: Für die Erklärung des Steuerjahres 2025 (Frist 31. Juli 2026) gelten noch die alten Werte.

Ob und bis wann euer Verein abgeben muss, sagt euch der kostenlose Pflicht-Check in 2 Minuten.

Fragen zu VereinSteuer

Was kostet VereinSteuer?
Der Pflicht-Check ist kostenlos und bleibt es. Der Dokumenten-Generator kostet einmalig 99 € Gesamtpreis — gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben. Kein Abo, keine Folgekosten.
Warum kann ich noch nichts kaufen — und ab wann geht es los?
Wir nehmen aktuell noch kein Geld an: Der Dokumenten-Generator startet am 22. Juni 2026. Wer beim Klick auf den Kauf-Button eine E-Mail-Adresse hinterlässt, bekommt zum Start eine Nachricht — rechtzeitig vor eurer Abgabefrist.
Brauchen wir ein Konto oder eine Registrierung?
Nein. Es gibt keine Konten und keinen Login. Eure E-Mail-Adresse braucht ihr nur, wenn ihr freiwillig die Fristen-Erinnerung oder die Start-Benachrichtigung bestellt — mit Bestätigungs-Klick (Double-Opt-in) und jederzeit widerrufbar.
Was passiert mit unseren Daten?
So wenig wie möglich: Die Website nutzt keine Cookies und erstellt keine Nutzerprofile. Eure Antworten im Pflicht-Check werden direkt in eurem Browser ausgewertet und nicht bei uns gespeichert. Alle Details stehen in der Datenschutzerklärung.
Übernehmt ihr die Steuererklärung für unseren Verein?
Nein. VereinSteuer ist ein Software-Werkzeug zum Selbst-Ausfüllen: Ihr beantwortet einen verständlichen Fragenkatalog und erhaltet automatisch erstellte PDF-Dokumente, deren Werte ihr selbst in ELSTER übertragt. Es findet keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) statt.
Was ist, wenn unser Fall komplizierter ist?
VereinSteuer ist für den einfachen Standardfall kleiner gemeinnütziger Vereine gebaut. Bei besonderen Konstellationen sagt euch der Assistent ehrlich „dafür braucht ihr eine Steuerberaterin“ — statt euch durchzuwinken. Individuelle steuerliche Fragen können wir nicht beantworten; dafür sind Steuerberaterinnen, Steuerberater oder euer Finanzamt zuständig.
Gibt es ein Widerrufsrecht oder eine Geld-zurück-Garantie?
Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht für digitale Inhalte; in der Startphase gibt es zusätzlich eine Geld-zurück-Garantie: nicht zufrieden → Erstattung, unkompliziert per E-Mail.
Übermittelt VereinSteuer die Erklärung direkt ans Finanzamt?
Nein. Ihr bekommt ein Übertragungsblatt, in dem jede Antwort neben der exakten ELSTER-Zeile steht — und tragt die Werte selbst in ELSTER ein. Die Abgabe läuft also über euren eigenen ELSTER-Zugang, nicht über uns.

Eure Frage ist nicht dabei? Schreibt uns über das Kontaktformular oder direkt an aris.hofmann@gmail.com.