Häufige Fragen
Hier beantworten wir allgemeine, belegbare Fragen rund um die Gemeinnützigkeits-Steuererklärung und unser Werkzeug — keine individuelle Steuerauskunft (StBerG). Für euren konkreten Einzelfall sind Steuerberaterinnen, Steuerberater oder euer Finanzamt zuständig. Stand: 12.06.2026.
Steuer-Fakten für gemeinnützige Vereine
- Wie oft muss ein gemeinnütziger Verein eine Steuererklärung abgeben?
- In der Regel alle drei Jahre. Das ist eine Billigkeitsregelung der Finanzverwaltung — einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht, das Finanzamt kann auch jährlich zur Abgabe auffordern. Abgegeben wird die Erklärung für das letzte Jahr des Drei-Jahres-Zeitraums, mit Unterlagen für alle drei Jahre.
- Welche Formulare verlangt das Finanzamt von gemeinnützigen Vereinen?
- Den Hauptvordruck KSt 1 und die Anlage Gem — wer keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb über der Besteuerungsgrenze hat, braucht nur diese beiden. Die Abgabe ist elektronisch über ELSTER vorgeschrieben; Papier geht nur auf Antrag in Härtefällen.
- Bis wann muss die Vereins-Steuererklärung für 2025 abgegeben werden?
- Ohne Steuerberaterin oder Steuerberater bis zum 31. Juli 2026 (§ 149 Abs. 2 AO). Übernimmt eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater die Erklärung, gilt der 1. März 2027. Nennt euer Freistellungsbescheid oder ein Schreiben des Finanzamts ein anderes Jahr, gilt das dort Genannte.
- Was ändert sich 2026 für kleine Vereine?
- Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt ab dem Steuerjahr 2026 spürbare Erleichterungen: Die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steigt von 45.000 € auf 50.000 €, die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung entfällt bei Einnahmen bis 100.000 €, Übungsleiterpauschale (3.300 €) und Ehrenamtspauschale (960 €) steigen, und E-Sport gilt als Sport. Wichtig: Für die Erklärung des Steuerjahres 2025 (Frist 31. Juli 2026) gelten noch die alten Werte.
Ob und bis wann euer Verein abgeben muss, sagt euch der kostenlose Pflicht-Check in 2 Minuten.
Fragen zu VereinSteuer
- Was kostet VereinSteuer?
- Der Pflicht-Check ist kostenlos und bleibt es. Der Dokumenten-Generator kostet einmalig 99 € Gesamtpreis — gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben. Kein Abo, keine Folgekosten.
- Warum kann ich noch nichts kaufen — und ab wann geht es los?
- Wir nehmen aktuell noch kein Geld an: Der Dokumenten-Generator startet am 22. Juni 2026. Wer beim Klick auf den Kauf-Button eine E-Mail-Adresse hinterlässt, bekommt zum Start eine Nachricht — rechtzeitig vor eurer Abgabefrist.
- Brauchen wir ein Konto oder eine Registrierung?
- Nein. Es gibt keine Konten und keinen Login. Eure E-Mail-Adresse braucht ihr nur, wenn ihr freiwillig die Fristen-Erinnerung oder die Start-Benachrichtigung bestellt — mit Bestätigungs-Klick (Double-Opt-in) und jederzeit widerrufbar.
- Was passiert mit unseren Daten?
- So wenig wie möglich: Die Website nutzt keine Cookies und erstellt keine Nutzerprofile. Eure Antworten im Pflicht-Check werden direkt in eurem Browser ausgewertet und nicht bei uns gespeichert. Alle Details stehen in der Datenschutzerklärung.
- Übernehmt ihr die Steuererklärung für unseren Verein?
- Nein. VereinSteuer ist ein Software-Werkzeug zum Selbst-Ausfüllen: Ihr beantwortet einen verständlichen Fragenkatalog und erhaltet automatisch erstellte PDF-Dokumente, deren Werte ihr selbst in ELSTER übertragt. Es findet keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) statt.
- Was ist, wenn unser Fall komplizierter ist?
- VereinSteuer ist für den einfachen Standardfall kleiner gemeinnütziger Vereine gebaut. Bei besonderen Konstellationen sagt euch der Assistent ehrlich „dafür braucht ihr eine Steuerberaterin“ — statt euch durchzuwinken. Individuelle steuerliche Fragen können wir nicht beantworten; dafür sind Steuerberaterinnen, Steuerberater oder euer Finanzamt zuständig.
- Gibt es ein Widerrufsrecht oder eine Geld-zurück-Garantie?
- Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht für digitale Inhalte; in der Startphase gibt es zusätzlich eine Geld-zurück-Garantie: nicht zufrieden → Erstattung, unkompliziert per E-Mail.
- Übermittelt VereinSteuer die Erklärung direkt ans Finanzamt?
- Nein. Ihr bekommt ein Übertragungsblatt, in dem jede Antwort neben der exakten ELSTER-Zeile steht — und tragt die Werte selbst in ELSTER ein. Die Abgabe läuft also über euren eigenen ELSTER-Zugang, nicht über uns.
Eure Frage ist nicht dabei? Schreibt uns über das Kontaktformular oder direkt an aris.hofmann@gmail.com.